Thailand: nur noch 30 Tage visumfrei ab 15. September 2026

Bangkok Hua Hin Chanthaburi Udon Thani Vientiane Thakhek Pakse Da Nang Quy Nhon
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Einreisestempel im Reisepass, Thailand gewährt ab 15. September 2026 nur noch 30 Tage visumfrei

Auswandern und Frei, Stand 2. September 2026

Innerhalb einer Woche haben sich zwei Dinge geändert, die fast jeden betreffen, der länger als vier Wochen nach Thailand will. Am 31. August 2026 hat das thailändische Innenministerium vier Bekanntmachungen im Royal Gazette veröffentlicht, Band 143, Sonderausgabe 207. Damit endet die 60-Tage-Visumfreiheit, die seit Juli 2024 galt. Am selben Tag traten neue Anforderungen für das DTV in Kraft.

Wir haben die Meldung der Tourism Authority of Thailand und die DTV-Seite des Generalkonsulats München gelesen, nicht die Facebook-Gruppen. Hier steht, was gilt, was das für deine Planung heißt und an welcher Stelle wir selbst noch nachfragen würden.

Das Wichtigste in drei Zeilen
Ab 15. September 2026: 30 statt 60 Tage visumfrei, einmal um 30 Tage verlängerbar.
Wer bis 14. September einreist, behält seine 60 Tage.
DTV seit 31. August: Antrag nur noch im Heimatland, dazu polizeiliches Führungszeugnis.

Ab 15. September: 30 Tage statt 60

Die neue Regelung tritt fünfzehn Tage nach der Veröffentlichung in Kraft, also am 15. September 2026. Wer bis einschließlich 14. September einreist, bekommt noch den alten Stempel und behält ihn. Niemand wird rückwirkend gekürzt. Wenn du am 12. September mit 60 Tagen einreist, läuft dein Aufenthalt regulär bis Mitte November.

Ab dem 15. September bekommen Staatsangehörige aus 60 Ländern und Gebieten 30 Tage visumfrei. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören dazu. Die Seychellen und Mauritius bekommen 15 Tage, Aserbaidschan, Belarus und Serbien fallen auf Visa on Arrival zurück.

  bis 14. September 2026 ab 15. September 2026
Visumfrei bei Einreise 60 Tage 30 Tage
Verlängerung bei der Immigration einmal 30 Tage, 1.900 Baht unverändert: einmal 30 Tage, 1.900 Baht
Maximal am Stück 90 Tage 60 Tage
Zugelassener Zweck Tourismus, kurzfristige Arbeit, Geschäftsreisen nur Tourismus
Einreisen über Landgrenzen max. 2 pro Kalenderjahr unverändert: max. 2 pro Kalenderjahr

Ein Punkt geht in den meisten Meldungen unter. Die alte Regelung von 2024 galt für Tourismus, kurzfristige Arbeit und kurzfristige Geschäftsreisen. Die neue spricht nur noch von Tourismus. Wer bisher visumfrei zu einem Meeting oder einer Messe eingereist ist, fragt besser bei der Botschaft nach, was das für seinen Fall bedeutet. Wir haben dazu noch keine Auskunft einer thailändischen Stelle, nur den Wortlaut der Bekanntmachung.

Was das für dich heißt

Für zwei Wochen Strandurlaub ändert sich nichts.

Für alle anderen: Rechne neu. Das Modell „60 Tage einreisen, einmal auf 90 verlängern“ ist ab Mitte September vorbei. Überwinterer, die drei oder vier Monate bleiben, brauchen jetzt ein Visum. Auch wer Thailand erst einmal ein paar Monate testen wollte, bevor er ganz auswandert, kommt mit der Visumfreiheit nicht mehr weit.

Die naheliegenden Wege:

Für wen Weg Aufenthalt
Ein bis drei Monate Touristenvisum TR, vor dem Abflug online 60 Tage, verlängerbar um 30
Remote-Arbeitende, mehrere Monate DTV 180 Tage pro Einreise, 5 Jahre gültig
Rentner ab 50 Non-O mit Jahresverlängerung unverändert, von der Änderung nicht berührt

Visum im offiziellen E-Visa-System beantragen →

Wer eine DTV, ein Non-Immigrant-Visum, Thailand Privilege oder ein LTR hat, ist von der 30-Tage-Sache gar nicht betroffen. Die Änderung gilt nur für die visumfreie Einreise.

Eine Beobachtung vom 2. September: Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts standen an diesem Tag noch auf 60 Tagen. Das ist kein Vorwurf, die Seite wird nachziehen. Aber verlass dich in den nächsten zwei Wochen nicht darauf, sondern auf den Gazette-Text und die thailändische Botschaft.

DTV: zwei neue Pflichtunterlagen seit 31. August

Das DTV bleibt es, was es war: fünf Jahre gültig, mehrfache Einreise, 180 Tage pro Einreise, einmal um weitere 180 Tage verlängerbar. Was sich geändert hat, ist die Frage, wo du beantragen darfst und was du dafür einreichst.

Erstens musst du dort beantragen, wo du Staatsbürger bist oder einen ständigen Wohnsitz hast. Die Botschaft in Vientiane hat es angekündigt, und die Formulierung gilt weltweit. Der Trip nach Laos, Vietnam oder Malaysia, um dort schnell ein DTV einzureichen, funktioniert nicht mehr. Für Deutsche heißt das Berlin oder München, für Österreicher Wien, für Schweizer Bern.

DTV-Seite Generalkonsulat München → Botschaft Berlin →

Zweitens brauchst du ein polizeiliches Führungszeugnis. Auf der DTV-Seite des Generalkonsulats München steht, dass es aus dem Land deiner Staatsangehörigkeit oder dem Land der Antragstellung kommen muss und nicht älter als drei Monate sein darf. Die Botschaft in London verlangt sechs Monate. Das ist der wichtigste praktische Hinweis in diesem Text: Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Vertretung. Nimm die Liste deiner eigenen Botschaft, nicht die aus einem Forum.

Wer seinen Antrag vor dem 31. August vollständig eingereicht und die Gebühr bezahlt hatte, wird nach den alten Regeln bearbeitet. Bezahlt heißt bezahlt und im System verbucht, nicht überwiesen.

Was gleich geblieben ist, haben wir am 2. September auf der Münchner Seite nachgelesen:

  • Finanznachweis mindestens 500.000 Baht, das Konsulat rechnet mit 12.500 Euro.
  • Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung mit Erlaubnis für Remote-Arbeit, bei Freiberuflern die Gewerbeanmeldung.
  • Nachweis des ständigen Wohnsitzes im Antragsland, und du musst dich zur Antragstellung in Deutschland aufhalten.
  • Bearbeitungszeit 15 Konsulatstage.
  • Gebühr 350 Euro in München.

Zu den 350 Euro eine Anmerkung. In fast allen Übersichten steht „10.000 Baht, etwa 260 Euro“. Die deutschen Vertretungen rechnen in Euro ab, und München nennt 350. Prüf den Betrag bei deiner Vertretung, bevor du kalkulierst.

Plan für das Führungszeugnis mindestens zwei bis drei Wochen ein. Das Bundesamt für Justiz stellt es aus, beantragen kannst du es online oder beim Bürgeramt. Wenn du schon länger im Ausland lebst und in Deutschland abgemeldet bist, wird es umständlicher, weil du es über die deutsche Botschaft beantragen musst. Fang damit an, bevor du irgendetwas anderes machst.

Wenn du gerade planst

Reise vor dem 15. September ein, falls dein Termin ohnehin in den nächsten zwei Wochen liegt und du länger als einen Monat bleiben willst. Der Unterschied sind 30 Tage.

Beantrage ein TR-Visum, wenn du zwischen einem und drei Monaten bleiben willst.

Prüf das DTV, wenn du remote arbeitest und mehrere Monate am Stück planst. Rechne dafür mit sechs bis acht Wochen Vorlauf, allein wegen des Führungszeugnisses und der 15 Konsulatstage.

Und ruf bei der Botschaft an oder schreib eine Mail, wenn dein Fall nicht eindeutig ist. Das kostet zehn Minuten und ist billiger als eine abgelehnte Gebühr, die niemand zurückerstattet.

Das Ratgeber-Update ist in Arbeit

Unser Buch „Auswandern nach Thailand“ hat die 60-Tage-Regel an sechs Stellen stehen. Die sind ab 15. September falsch. Wir arbeiten deshalb gerade an einer neuen Ausgabe.

Wir machen das diesmal anders als beim letzten Mal. Jede Zahl, jede Gebühr, jede Frist und jeder Paragraf im Buch bekommt einen Eintrag in einem Prüfregister mit Quelle, Zitat und Datum. 161 Punkte sind es bisher. Wir gehen sie einzeln gegen die Behördenseiten durch, gegen den Royal Gazette, gegen das Revenue Department, gegen die Botschaften. Was wir nicht belegen können, kommt nicht ins Buch. Das Buch selbst bleibt lesbar und ohne Fußnoten, aber hinter jeder Zahl liegt dann ein Beleg.

Neben Visum und Einreise sehen wir uns auch die Steuerkapitel neu an, die Thailand-Privilege-Preise und die Lage an der kambodschanischen Grenze, die weiterhin geschlossen ist.

Wenn du das Buch schon hast: Wir melden uns, sobald die neue Ausgabe steht. Wenn du überlegst, es dir zu holen: warte lieber ein paar Wochen.

Ratgeber Thailand ansehen →

Stand und Quellen

Stand dieses Beitrags: 2. September 2026.

Bekanntmachungen des Innenministeriums, Royal Gazette Band 143, Sonderausgabe 207 vom 31. August 2026.

Tourism Authority of Thailand, Mitteilung vom 1. September 2026: tatnews.org

DTV-Seite des Königlich Thailändischen Generalkonsulats München, abgerufen am 2. September 2026: munich.thaiembassy.org

Königlich Thailändische Botschaft Berlin, abgerufen am 2. September 2026: berlin.thaiembassy.org

Offizielles thailändisches E-Visa-System, abgerufen am 2. September 2026: thaievisa.go.th

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Thailand, abgerufen am 2. September 2026: auswaertiges-amt.de

Visabestimmungen ändern sich schnell und ohne Vorwarnung. Prüf vor jeder Buchung den aktuellen Stand bei der thailändischen Botschaft oder dem Konsulat, das für dich zuständig ist. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

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